Sie befinden sich in einer Praxis mit Terminvergabe (Bestellsystem). Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist. Und Ihnen hierdurch in der Regel lange Wartezeiten erspart bleiben. Dies bedeutet jedoch auch, dass Sie, wenn Sie die vereinbarte Zeit nicht einhalten können, diese spätestens 24 Stunden vorher absagen müssen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit anderweitig verplanen können. Diese Vereinbarung begründet beiderseitig vertragliche Pflichten. So kann Ihnen die ungenutzte Zeit in Rechnung gestellt werden, wenn Sie den Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher absagen, es sei denn, an dem Versäumnis des Termins trifft Sie kein Verschulden.