Die Tierärzte und Tierärztinnen des Landkreises Aschaffenburg haben gemeinsam eine Notdienstregelung unter der Woche und an den Wochenenden geschaffen. Sie ermöglicht es, auch außerhalb der Praxisöffnungszeiten Hilfe in lebensbedrohlichen Notfällen zu finden. Tierbesitzer erfahren über den Anrufbeantworter ihrer Tierarztpraxis, wer in der betreffenden Nacht bzw. dem betreffenden Wochenende den Notdienst anbietet. In der Regel ist der Notdienst an Wochentagen von 19 Uhr bis zum nächsten Morgen, 8 Uhr, erreichbar. An den Wochenenden von Samstag früh 8 Uhr bis Montag früh 8 Uhr.
Sowohl eine telefonische Beratung als auch die Notfallversorgung selbst müssen nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abgerechnet werden. Demnach muss für jede erbrachte Leistung der zweifache Satz abgerechnet werden, zzgl. 50,- Euro plus MWST als einmalige Notfallgebühr. Wir bitten um Respekt für diese freiwillige Leistung der niedergelassenen Tierarztpraxen. Sie ist eine nicht unerhebliche Belastung neben dem täglichen Praxisbetrieb.