Archiv der Kategorie: Termine

Praxisbesuch in Covid-19 Zeiten

Aufgrund der gegenwärtigen Situation möchten auch wir unseren Beitrag zur Infektionsprophylaxe für unsere Kunden und für unsere Mitarbeiter leisten.

Bitte helfen Sie uns dabei,

  • Die Anzahl der Begleitpersonen bitten wir auf ein absolutes Minimum zu begrenzen. 
  • In der Praxis muss unbedingt eine FFP2-Maske getragen werden.

Nicht wahrgenommene Termine

Sie befinden sich in einer Praxis mit Terminvergabe (Bestellsystem). Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist. Und Ihnen hierdurch in der Regel lange Wartezeiten erspart bleiben. Dies bedeutet jedoch auch, dass Sie, wenn Sie die vereinbarte Zeit nicht einhalten können, diese spätestens 24 Stunden vorher absagen müssen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit anderweitig verplanen können.  Diese Vereinbarung begründet beiderseitig vertragliche Pflichten. So kann Ihnen die ungenutzte Zeit in Rechnung gestellt werden, wenn Sie den Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher absagen, es sei denn, an dem Versäumnis des Termins trifft Sie kein Verschulden.